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Innere bauliche Verdichtung in der Gemeinde Malans – mit ISOS

Autorenbild: Carlo RainolterCarlo Rainolter

Öffentliche Veranstaltung vom Mittwoch, 29. März 2023

Aula Mehrzweckhalle Eschergut


Was bedeutet ISOS generell und speziell für mich? Über welche Mittel muss «die Gemeinde» verfügen, was kann jede einzelne Bauherrschaft, jede Haus- und Landbesitzerin und jeder ambitionierte Gärtner dazu beitragen, um das wertvolle Ortsbild von Malans und die gute Bausubstanz zu pflegen und weiterzuentwickeln? Mögliche Antworten auf diese und weitergehende Fragen erhielten wir mittels Kurzreferaten und Podiumsdiskussion mit


Marcia Haldemann, Leitung ISOS, BAK

Marion Villinger, Stadt- und Raumplanerin

Köbi Gantenbein, Präsident Kulturkommission des Kantons Graubünden

mit auf dem Podium Hans Peter Märchy, Präsident Baukommission Malans

Moderation hatte Christian Stoffel, Denkmalpfleger GR


Hintergrund

Am 9. Februar 23, an der Orientierungsversammlung zur Revision Ortsplanung, Teil Siedlung erfuhren wir, dass diese notwendig und verordnet wurde, weil neue Rahmenbedingungen infolge revidiertem eidgenössischem Raumplanungsgesetz (RPG1) und kantonalem Richtplan Siedlung (KRIP-S) entstanden seien. Deren oberstes Ziel lautet: Siedlungsentwicklung nach innen = Bessere Nutzung der bestehenden Bauzone.

Vier Grundsätze leiteten die Revision:

1. Bauzonengrösse und Bevölkerungsentwicklung abstimmen

2. Optimierte Bodennutzung

3. Räumliche Qualitäten erhalten

4. Baugesetzliche Rahmenbedingungen für Innenentwicklung schaffen


Folgende Feststellungen zur Bauzonengrösse wurden gemacht:

1. Ein Bevölkerungswachstum von 1% (Basis Entwicklung vergangener Jahre) kann innerhalb der bestehenden Bauzone aufgefangen werden

2. Bauzonenerweiterungen (Einzonungen) sind derzeit nicht erforderlich

3. Eine optimale Ausnützung und Verfügbarkeit der Bauzonenreserven sind wichtig, um die erwartete Entwicklung aufzufangen


Bauland soll mobilisiert werden. Eine gesetzliche Bauverpflichtung soll ab Rechtskraft der Planung mit einer Frist von 3–8 Jahren in Kraft gesetzt werden.

Malans ist einer der Orte, welcher im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz ISOS erscheint. Sicher wissen Sie dies als Mitbewohner:in unseres schönen Dorfes, sind vielleicht gar stolz darauf, hier wohnen zu dürfen. Und sicher sind Sie sich dessen bewusst, dass die an sich richtige und gewünschte bauliche Verdichtung nach Innen eine grosse Herausforderung bedeutet. Wird diese Entwicklung nicht sorgfältig und sensibel geplant und fachlich kompetent begleitet, besteht die Gefahr, dass Malans sehr bald zu einem 08/15-Dorf mutiert.

Wir hatten während der Mitwirkungsauflage Ortsplanung bis am 12. März Gelegenheit, Vorschläge und Einwendungen einzureichen, um Hinweise zu machen, wo allenfalls die revidierten gesetzlichen Grundlagen unzureichend scheinen, diese innere Entwicklung im Sinne von ISOS zu befördern.

Im Herbst 2023 wurde über die revidierte Ortsplanung abgestimmt, das heisst über die Totalrevision des Baugesetzes, den Zonenplan und den Generellen Gestaltungsplan Dorf / Karlihof. Auf diesen Zeitpunkt hin mussten die Instrumente bereit sein, welche geeignet und notwendig schienen, um den 3. Grundsatz von oben aufrecht zu erhalten. Und ebenfalls sollten bis zu diesem Zeitpunkt hin alle am künftigen Bauen Beteiligten vom Spirit erfasst worden sein, unseren Nachkommen ein nicht nur baukulturell bedeutsames, sondern auch lebenswertes Dorf hinterlassen zu wollen.


Mit der zweiten Veranstaltung des Forum Malans wollten wir dazu einen Beitrag leisten und unser Bewusstsein fürs Schöne und Wertvolle in unserem Malans schärfen.

Den folgenden Fragen entlang erlebten wir am 29. März 23 einen spannenden Abend:

Was bedeutet ISOS generell und speziell für mich? Über welche Mittel muss «die Gemeinde» verfügen, was kann jede einzelne Bauherrschaft, jede Haus- und Landbesitzerin und jeder ambitionierte Gärtner dazu beitragen, um das wertvolle Ortsbild von Malans und die gute Bausubstanz zu pflegen und weiterzuentwickeln?


Zwischenzeitlich (Stand Februar 2025) wurde über die revidierte Ortsplanung abgestimmt. Die als unnötiger Zwang formulierten neuen Gesetzesartikel, welche die Überbauung freier Flächen innerhalb von acht Jahren verlangten, wurden von der Gemeindeversammlung abgelehnt. Das revidierte Baugesetz liegt momentan noch beim Kanton zur Prüfung. Es wird erwartet, dass der Entscheid im Frühjahr 2025 vorliegen werde. Auch geht man davon aus, dass der Entscheid zumindest in Bezug auf die oben erwähnten Artikel negativ sein werde. Folgt dann eine neue Runde die gesamte Ortsplanung betreffend?

Aus unserer Sicht wäre dies nicht abwegig und wünschenswert, da die Vorgaben von ISOS im revidierten Gesetz unserer Meinung nach zu wenig stark berücksichtigt wurden.







 
 
 

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